Energieausweise

Alles zum Thema Energieausweise

Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist gemäß des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Pflicht.
Der Energieausweis ist ein Dokument, welches Ihnen die Energieeffizienz Ihres Gebäudes aufzeigt und es in die entsprechende Energieeffizienzklasse einstuft.
Von Rot Altbau- bis Grün zum Neubaucharakter wird der Energieverbrauchskennwert in kwH/m² im Jahr ermittelt und grafisch dargestellt.
So werden Gebäude energetisch miteinander verglichen und es lassen sich Rückschlüsse auf Ihre Heizkosten, Verbrauchsdaten und die Umweltfreundlichkeit ziehen.
Wann benötigen Sie einen Energieausweis?
Grundsätzlich ist ein Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie zu erstellen.
Daher sollten Sie bei Verkauf oder (Neu-) Vermietung Ihrer Immobilie prüfen, ob ein Energieausweis vorliegt und ob dieser noch gültig ist.
Es besteht eine Vorlagepflicht durch Aufforderung des potentiellen Käufers oder Mieters bei beispielsweise einer Besichtigung Ihrer Immobilie.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Der Energieausweis hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Dieser Zeitraum kann sich verkürzen, wenn Sie das Gebäude durch umfangreiche Umbauten modernisieren. Somit muss durch die Veränderung der Gebäudehülle der Wärmebedarf neu berechnet werden.

Energiebedarfsausweis

Energieverbrauchsausweis

Der Energiebedarfsausweis wird zwingend für Wohngebäude ausgestellt, bei denen der Bauantrag vor dem 01.10.1977 gestellt wurde. Bei der Erstellung des Ausweises werden die einzelnen Bauteile durchleuchtet und energetisch bewertet. Über die entsprechenden Bauunterlagen (Baubeschreibungen) oder aber auch Bautypologien der einzelnen Bauepochen, wird der Schichtaufbau der Außenwände, Decken und Dach erfasst, sowie die Anlagentechnik berücksichtigt. Es wird also der Ist-Zustand ohne Verbräuche ermittelt, dass was das Gebäude theoretisch verbraucht, unabhängig vom Nutzerverhalten.
Der Energieverbrauchsausweis wird für Wohngebäude ausgestellt, bei denen der Bauantrag nach dem 01.10.1977 gestellt wurde, weiterhin auf das energetische Niveau modernisiert wurde oder bei mehr als 4 Wohneinheiten. Das heißt aber nicht, dass hier nicht auch ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden kann. Es besteht bedingt durch das Baujahr eine Wahlfreiheit für den Eigentümer. Hierzu werden die Gesamtverbräuche der letzten drei Jahre gemittelt, was natürlich vom Nutzerverhalten stark beeinflusst wird. Sparsamer Verbrauch = gutes Ergebnis im Verbrauchsausweis, allerdings ohne Berücksichtigung der Bausubstanz wie beim Bedarfsausweis!