Der Energiebedarfsausweis wird zwingend für Wohngebäude ausgestellt, bei denen der Bauantrag vor dem 01.10.1977 gestellt wurde. Bei der Erstellung des Ausweises werden die einzelnen Bauteile durchleuchtet und energetisch bewertet. Über die entsprechenden Bauunterlagen (Baubeschreibungen) oder aber auch Bautypologien der einzelnen Bauepochen, wird der Schichtaufbau der Außenwände, Decken und Dach erfasst, sowie die Anlagentechnik berücksichtigt.
Es wird also der Ist-Zustand ohne Verbräuche ermittelt, dass was das Gebäude theoretisch verbraucht, unabhängig vom Nutzerverhalten.