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Corona Vorgehensweise

zur weiteren Vorgehensweise im Lichte der Corona-Pandemie hat das Bundeswirtschaftsministerium folgende Hinweise zum Umgang mit dem Corona-Virus und der Tätigkeit der Schornsteinfeger gegeben, denen ich mich ausdrücklich anschließen möchte:

Nach der Vereinbarung der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder vom 16. März 2020 (sowie der Erklärung unseres Ministerpräsidenten Armin Laschet vom 22. März 2020) können Handwerker und andere Dienstleister grundsätzlich ihre Tätigkeiten weiterhin ausüben. Dies gilt auch für Schornsteinfeger.

Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es bei dem Schornsteinfegerhandwerks-gesetz (SchfHwG) um Gefahrenabwehr zum Schutz von Leib, Leben und Gesundheit geht. Dies ergibt sich bereits aus § 1 Absatz 1 SchfHwG.

 

Schlösser-Schornsteinfeger-FFP2

Nach unserer Einschätzung können Schornsteinfegertätigkeiten nicht aufgeschoben werden, da sie wesentlich zur Gefahrenabwehr beitragen. Vielmehr ist immer eine Abwägung im Einzelfall zu treffen. Alle Arbeiten, die ohne Risiko durchgeführt werden können, werden wir – unter Berücksichtigung der bekannten Verhaltens- und Hygienemaßnahmen – daher auch durchführen.

Nach allen Erkenntnissen, insbesondere des Robert-Koch-lnstituts, ist die Gefahr einer Übertragung des Corona-Virus bei Einhaltung der Hygieneregeln auszuschließen.

Wir, ihre Schornsteinfeger, werden wie vorgeschrieben die notwendigen Schornsteinfegerarbeiten weiter durchführen und Sie können sicher sein, dass wir nur die Arbeiten anmelden und ausführen, die für alle Beteiligten bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen unbedenklich sind.

Gerne stehe ich lhnen für Rückfragen zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund

Ihr Schornsteinfegerteam Wolfgang Schlösser und Pascal Nagel