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Alles rund um das Thema Rauchwarnmelder
Rauchmelder sind nach der Landesbauordnung seit dem 01.01.2017 verpflichtend und gesetzlich vorgeschrieben.
Während des Schlafs schaltet der Geruchsinn beim Menschen ab. Drei bis vier Atemzüge des Rauchs können schon tödlich sein.
Nach einer Statistik des IFS (Institut für Schadenverhütung) zu Folge mit Veröffentlichungsdatum 2020 ist die häufigste Brandursache (30%) Elektrizität. Mangelhafte oder defekte Elektrogeräte sind dann oft der Grund, die durch beispielsweise Überhitzung, einen Kabelbrand auslösen.
Achten Sie daher beim Kauf von elektrischen Geräten nicht nur auf die CE-Kenn-zeichnung sondern auch auf das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit).
Nur 3% der Brände gehen auf ein offenes Feuer zurück.
Man unterscheidet 2 Arten von Rauchmeldern:
Foto-optischer Rauchmelder:
ist die meist verbreitete Variante. In ihrer Rauchkammer ist eine Diode eingesetzt, die einen Infrarotstrahl absetzt. Dieser Infrarotstrahl verläuft ungebrochen durch die Kammer, da das Licht in klarer Luft nicht reflektiert wird. Tritt allerdings Rauch in die Kammern ein, wird der Lichtstrahl gebrochen und zerstreut. Die zerstreuten Strahlen treffen auf einen in der Kammer verbauten Sensor, der dann einen Alarm auslöst.
Thermo-optische Rauchmelder:
beinhaltet den foto-optischen Rauchmelder und einem Wärmemelder. Wie der Name schon beschreibt, reagieren diese Rauchmelder zusätzlich auch auf eine erhöhte Umgebungstemperatur. Ein sogenannter Heißleiter erwärmt sich durch Temperaturanstieg wodurch es zu Veränderungen in seiner Stromleitung kommt. Durch einen weiteren Vergleichsheißleiter wird die Temperaturerhöhung erfasst und der Alarm wird ausgelöst.
Was bedeutet Mindestschutz ?
Als Mindestschutz nach der Landesbauordnung müssen alle Schlafräume mind. mit einem Rauchmelder abgesichert werden, sowie notwendige Flure, die als Fluchtweg dienen.
Optional ist außerdem zu empfehlen, dass alle Räume in denen viel Elektrik vorhanden ist wie beispielsweise Bürozimmer oder auch mittlerweile das Wohnzimmer, mit entsprechender Menge von Rauchmeldern auszustatten.
Was sollten Sie bei der Benutzung beachten?
Die jeweiligen Herstellerangaben sind zu beachten, damit Sie u.a. auch die Garantieansprüche geltend machen können.
Dazu gehört z.B. wöchentlich oder monatlich – abhängig vom Hersteller – die Rauchmelder über eine Testfunktion zu prüfen, ob ein Alarm ausgelöst wird.
Unsere Empfehlung ist den Rauchmelder ab und zu an den Eintrittsöffnungen vorsichtig mit dem Staubsauger abzusaugen.
Wir als Fachkräfte von Rauchwarnmeldern installieren Ihnen 10-Jahres-Rauchmelder in der Ausführung als thermo-optischer Rauchmelder. Außerdem bieten wir Ihnen eine jährliche Wartung an, die auch von uns dokumentiert und Ihnen schriftlich als Prüfprotokoll übermittelt wird.
Wolfgang Schlösser
Köttinger Str. 26
50354 Hürth
Deutschland