Schornsteinfegertätigkeiten

Unsere üblichen Tätigkeiten als Schornsteinfeger

Schornsteinfegertätigkeiten

Die wiederkehrenden Tätigkeiten sind Kehrungen von Schornsteinen, Messungen an Feuerungsanlagen und sonstige Überprüfungs-tätigkeiten:

Das Schornsteinfegermonopol ist seit dem 01.01.2013 insoweit gelockert worden, dass Sie die oben genannten Tätigkeiten frei an jeden zugelassenen

Schornsteinfegerbetrieb vergeben dürfen.

Von 2008 bis 2013 durften Sie bereits als Haus- und Grundstückseigentümer einen anderen europäischen Schornsteinfeger beauftragen und die Arbeiten bescheinigen lassen.

Die Preise für die einzelnen Tätigkeiten werden nun nicht mehr über eine Gebührenordnung berechnet, sondern jeder Fachbetrieb kalkuliert seine Preise individuell und nach Zeitaufwand.

Wir übernehmen gerne als qualifizierter Fachbetrieb die gesetzlich festgelegten Tätigkeiten und kümmern uns um die Einhaltung der Fristen, die wiederum im Feuerstättenbescheid hinterlegt sind.

Bei der freien Wahl des Schornsteinfegerbetriebes werden Sie als Eigentümer mehr in die Pflicht genommen:

  • Die Arbeiten müssen fristgerecht durchgeführt werden
  • Es sind die Arbeiten auszuführen, die auf dem Feuerstättenbescheid hinterlegt sind
  • Die durchgeführten Arbeiten müssen gegenüber dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger über ein sogenanntes Formblatt dokumentiert und nachgewiesen werden
  • Der ausführende Betrieb muss in die Handwerksrolle eingetragen sein

Neue Technologien nutzen…


Wir arbeiten mit neuester Kameratechnik um auch Ihren Schornstein sicher zu begutachten.
Diese Technologie setzen wir ein, um beispielsweise eine Freigabe für den Anschluss eines Kaminofens zu erteilen.
Hier könnten Mängel aufgedeckt werden, wie z.B. Risse, fehlende Mauersteine oder sonstige Beschädigungen an den Schornsteinwandungen.
Durch diese Überprüfung entdecken wir schon mal Anschlussöffnungen von alten Öfen, die nicht wangengleich vermauert, sondern nur mit einer Metall- oder Kunststoffkappe abgedeckt wurden.
Die Rauchgase des neuen Ofens könnten somit evtl. in den Aufstellraum gelangen und für erhebliche gesundheitliche Schäden sorgen.

Weiterhin kommt die Technik zum Einsatz, wenn ein Kunststoffrohr für eine neue Gasbrennwertheizung in den vorhandenen Schornsteinschacht eingezogen werden muss, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Ein weiteres Einsatzgebiet sind bestehende Abgasleitungen, die durch die baulichen Gegebenheiten nur mittels Schornsteinkamera überprüft werden können.

Angebot gewünscht ?

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die wiederkehrenden Schornsteinfegerarbeiten in Ihrem Gebäude.

Bei der Arbeit

Impressionen